Stand: 18.09.2023

COVID-19 Schutzimpfung

Bei Wunsch einer Impfung mit dem neuen monovalenten mRNA-Impfstoffs Comirnaty Omicron XBB.1.5 von BioNTech/Pfizer und entsprechender Indikation können praxiszugehörige Patienten jeden Donnerstag (zwischen 08:00 und 11:00 sowie zwischen 15:00 und 18:00) ohne Termin mit ihrem Impfbuch erscheinen. In diesem Fall handelt es sich um einen reinen Impftermin.

Eine parallele saisonale Grippeimpfung ist möglich (weitere Informationen siehe weiter unten). Für andere Beratungsanlässe bitten wir darum einen gesonderten Sprechstundentermin zu vereinbaren. Wir bitten um Verständnis, dass eine Impfung mit besagtem Impfstoff nicht garantiert werden kann, vor allem zu den späteren Nachmittagszeiten. Dies hängt vom aktuellen Tagesbestand ab. Im Falle von wachsender Nachfrage kann es sein, dass ein weiterer Wochentag als möglicher Impftermin angeboten wird. Dies wird an dieser Stelle mitgeteilt.

Bezüglich Impfempfehlung verweisen wir auf die Stellungnahme der STIKO anlässlich der Zulassung von XBB.1.5-Varianten-adaptierten COVID-19-Impfstoffen für die Auffrischimpfung von Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheits­verlauf.

Stand: 18.09.2023 –Auszug Robert Koch Institut (rki)

Die STIKO empfiehlt für die folgenden Indikationsgruppen eine Auffrischimpfung:

  • Personen im Alter ≥60 Jahren
  • Personen im Alter ≥6 Monaten, die aufgrund einer Grundkrankheit (siehe unten*) besonders gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit direktem PatientInnen- BewohnerInnenkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann.

Die Auffrischimpfung soll möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten vorangegangenen COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. Bei Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort kann es erforderlich sein, den grundsätzlich empfohlenen Mindestabstand von 12 Monaten für weitere Auffrischimpfungen zu verkürzen. Darüber hinaus istder Herbst ein günstiger Zeitpunkt für die Impfung, da Atemwegsinfektionen üblicherweise in der kalten Jahreszeit gehäuft auftreten. Sofern auch eine Indikation zur Impfung gegen Influenza besteht, können beide Impfungen am gleichen Termin erfolgen. Dies gilt auch für die Pneumokokken­impfung.

Zu Beginn der Impfsaison sollten sehr alte Menschen sowie weitere Personen mit einem relevanten Risiko für schwere Erkrankung bei Infektion vorzugsweise geimpft werden.

Für andere Bevölkerungsgruppen besteht derzeit keine Notwendigkeit zur Auffrischimpfung. Der Großteil der Bevölkerung ist bereits mehrfach geimpft und hat aufgrund zusätzlich durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion(en) eine gute Basisimmunität erworben.

Falls bei Personen im Alter ≥18 Jahren die empfohlene Basisimmunität (drei Antigenkontakte) jedoch noch nicht vorliegt, soll weiterhin angestrebt werden diese Basisimmunität zu erreichen. Die Impfstoffe Comirnaty XBB.1.5, Comirnaty Original/Omicron BA.4/5 und Spikevax XBB.1.5 sind inzwischen auch zur Grundimmunisierung zugelassen.

Zur Gruppe der jungen Kinder (Alter: 6 Monate bis 4 Jahre) mit aufgrund einer Grundkrankheit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf kommen fortlaufend neue Kinder hinzu. Solche Kinder sollen unter Berücksichtigung von bereits stattgefundenen Infektionen auch weiterhin eine Grundimmunisierung entsprechend den Zulassungsbedingungen mit bis zu 3 Dosen eines von der STIKO empfohlenen Varianten-adaptierten COVID-19-Impfstoffs erhalten. Schwangere sollten fehlende Impfstoffdosen zum Erreichen einer Basisimmunität ab dem 2. Trimenon erhalten.

*Übersicht zu Grundkrankheiten, die ein besonderes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellen können:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie,  n.Organtransplantation)
  • aktive neoplastische Krankheiten

 

Grippeimpfung

In der Praxis Kerkingen sind jährlich ab Oktober saisonale Grippeimpfungen für unsere Patienten (m/w/d) möglich. Wir weisen darauf hin, dass je nach Zulieferung kurzzeitig auch Impfstoff nicht vorrätig sein kann. Ist NUR eine Grippeimpfung ohne weiteren Beratungsanlass gewünscht, kann dies ohne vorherige Terminvereinbarung zu den Sprechstundenzeiten sowie Dienstag und Donnerstag Vormittag zwischen 08:00 und 11:00 Uhr erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass situationsabhängig Wartezeiten entstehen können. Eine Terminvereinbarung im Vorfeld ist natürlich ebenfalls möglich. Im Falle eines weiteren Beratungsanlasses neben der gewünschten Grippeimpfung, bitten wir um eine Terminvereinbarung im Vorfeld. 

 

Allgemeines

Wir erfragen momentan von jedem Patienten vor Betreten der Praxisräume Kriterien, um mögliche infektiöse Personen zu erkennen und die Behandlung besser und sicher koordinieren zu können. Bei bestehenden Symptomen eines Infektes hilft es uns sehr, wenn Sie selbständig im Vorfeld einen COVID-19 Schnelltest durchführen und das Ergebnis bei Anmeldung uns mitteilen. Wir bitten darum aktuell geltende Hygieneregeln zu beachten. 

Für einen besseren Ablauf und zur Vermeidung langer Wartezeiten sind wir dankbar, wenn Sie im Vorfeld  einen Termin vereinbaren. Sie können auch gerne online auf der Praxis-Website unter Service einen normalen Sprechstundentermin vereinbaren oder auch Bestellungen von Folgerezepten oder Folgeüberweisungen aufgeben. Wenn in besonderen Fällen eine Anmeldung im Vorfeld nicht möglich sein sollte, können Sie zu den offenen Sprechzeiten auch ohne Termin erscheinen, jedoch ist in diesem Fall eher mit Wartezeiten zu rechnen. Es können wie gewohnt Termine für Vorsorge- bzw. Gesundheitsuntersuchungen vereinbart werden oder geplante Blutabnahmen montags, mittwochs oder freitags Vormittag durchgeführt werden. In geeigneten Fällen ist die Kontaktaufnahme per Videosprechstunde möglich.

Gerne beraten wir Sie bei Unklarheiten oder Fragen. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

Aktuelle Informationen und Antworten über häufig gestellte Fragen in Bezug auf den Coronavirus (SARS-CoV-2) finden Sie unter:

 

https://www.rki.de